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2. Nachstellen der Bremse
Dies ist notwendig, wenn infolge Abnutzung der Bremsbeläge
das Bremspedal bis zum Anschlag durchgetreten werden kann. Hierbei
ist in folgender Weise zu verfahren:
a) Sechskantschraube (13083) an der Zentriereinstellung zwei
Umdrehungen lösen und durch Hammerschlag lockern.
b) Gummistopfen (13080) abziehen. Nachstellzahnrad mit Hilfe
eines Schraubenziehers in Pfeilrichtung fest" drehen,
bis Widerstand fühlbar ist. Beide Bremsbacken liegen dann
an der Bremstrommel an.
c) Sechskantschraube (13083) festziehen.
d) Nachstellzahnrad (13068) um 5 Zähne in Pfeilrichtung
lose" drehen. Beide Bremsbacken sind hiernach von der
Bremstrommel gelöst. Abstand etwa 0,5 mm. Gummistopfen eindrücken.
Bei unzureichender Bremswirkung sind die Bremstrommeln auszubauen
und die Bremsen zu überprüfen. Verölte Bremsbeläge
sind auf jeden fall zu erneuern, da das in die Beläge eingedrungene
öl trotz Reinigung mit einem Lösungsmittel bei Erwärmung
immer wieder austritt und die Bremswirkung herabsetzt, wodurch schwere
Unfälle verursacht werden können. Abgenutzte oder gebrochene
Beläge sind zu erneuern. Auch die Ursache des Verölens
muß hierbei beseitigt werden.
Beim Zusammenbau der Bremsen ist unbedingt auf den richtigen Einbau
der Bremsbacken zu achten. Die Bremsen sind nach Vorschrift einzustellen
und zu zentrieren. Als Ersatz dürfen nur Original-Bremsbeläge
und Messingvollniete verwendet werden.
Bremstrommeln, die in der Bremsfläche Riefen aufweisen, müssen
schlagfrei ausgedreht, abgeschliffen und mit Schmirgelleinen geglättet
werden.
Bei neubelegten Bremsbacken sowie bei Bremsen, deren Bremsleistungen
infolge zu geringer Betriebsbeanspruchung im Reibwert nachgelassen
haben, sind die Bremsbeläge einzuschleifen. Hierzu wird der
Schlepper mit leicht angezogener Bremse etwa 300-400 m weit gefahren.