b) Es ist zweckmäßig, das innere der Decke sowie
den Schlauch mit Talkumpulver einzureiben. Auf faltenfreies
Einlegen des Schlauches ist stets zu achten.
c) Auch die Felgen müssen vor dem Aufziehen der Decken
mit einer Stahlbürste gründlich von allem Rost gereinigt
und an den Flanken (Felgenhorn) angestrichen werden.
d) Der Liftdruck in den Reifen soll täglich geprüft,
und, wenn nötig, die Reifen nachgefüllt werden.
Der Reifendruck muß betragen:
|
auf dem Acker |
auf der Straße |
Vorderräder |
1.5 atü |
1.5 atü |
Hinterräder |
1.0 atü |
1.5 atü |
e) Zu niedriger Luftdruck führt zum Wandern der Reifen,
zu Wulst- und Gewebebrüchen und zu Schlauchschäden.
Fahren ohne Luft zerstört die Reifen
f) Nicht in ausgefahrenen Wagenspuren fahren.
g) Beim abgestellten Schlepper sind die Reifen gegen Sonnenbrand
zu schützen, weil sonst die Reifen Schaden nehmen.
h) Bei längerer Betriebsunterbrechung sind die Reifen von
Zeit zu Zeit nachzupumpen.
i) Unbenutzte reifen sind in einem kühlen, dunklen raum
aufzubewahren.
8. Hinterradbremse
a) Duplex-Bremse (Ausführung I)
Die Hinterradbremse ist eine kombinierte Fahr-, Lenk- und Feststellbremse.
Nach Benutzung der Lenkbremse brauchen trotz des einseitigen Bremsbelagverschleißes
die Bremsen nicht nachreguliert zu werden. Das Fußpedal
für den normalen Fahrbetrieb wirkt auf einen Ausgleichbalken
(13015), der die Verschleißdifferenz zum Teil aufnimmt.
Hierdurch ist stets eine beiderseits gleichmäßige Bremswirkung
gewährleistet.
(Seite 49)
Wird der Totgang der Bremspedale dagegen zu groß, so muß
das Bremsgestänge an den beiden Gabelköpfen (13037)
gleichmäßig nachgestellt werden. Ein Nachlassen der
Bremswirkung kann durch Verölen oder Abnutzung der Bremsbeläge
eintreten. In solchen Fällen müssen stets die Beläge
erneuert werden. Unrund gewordene oder riefige Bremstrommeln müssen
schlagfrei ausgedreht und neu poliert werden.
b) Servo-Bremse (Ausführung II)
Als kombinierte Fahr-, Lenk- und Feststellbremse ist die Hinterradbremse
unterschiedlichen Beanspruchungen ausgesetzt, so daß ungleiche
Abnutzungen an den rechts- bzw. linksseitigen Bremsbelägen
und Bremstrommeln eintreten. Um trotzdem eine gleichmäßige
Bremswirkung auf beiden Seiten zu erhalten, ist ein Ausgleichsbalken
(13015) angeordnet. Erst bei starker Abnutzung, insbesondere nach
fortgesetztem, einseitigem Betätigen der Lenkbremse muß
eine Nachstellung vorgenommen werden.
Nach größeren Reparaturen am Schlepper, Einbau einer
neuen Bremse oder neuer Bremsbeläge ist es notwendig, die
Bremse neu einzustellen. Hierbei ist in folgender Weise vorzugehen:
1. Neueinstellung der Bremse
a) Gabelkopf (13037) der Bremszugstange (13018) aus den Bremspedalen
rechts (13011) bzw. links (13007) aushängen.
b) Bremse nachstellen, wie unter 2 angegeben.
c) Bremshebel (13086) in Pfeilrichtung (Zugrichtung)
drehen bis schwacher Widerstand eintritt. Hiermit ist das Spiel
zwischen Nocken (13077) und Bremsbackenköpfen beseitigt.
Bei Eintreten eines fühlbaren Widerstandes
liegt der Nocken an den beiden Bremsbackenköpfen kraftschlüssig
an. Weiter darf der Bremshebel nicht angezogen werden, da sonst
das einwandfreie Nachstellen der Bremse erschwert wird. Anschließend
muß die Länge der Bremsstange (13018) auf die gegebene
Stellung des Bremshebels abgestimmt werden, bis sich der Bolzen
(13040) leicht einschieben läßt. Der Bolzen ist dann
durch einen Splint zu sichern.