Die Anhängelast soll bei Talfahrt nicht
größer sein, als die Zugmaschine auf gleicher Steigung
zu ziehen vermag. Beträgt die Anhängelast mehr als
500 kg, sind für den Anhänger gut wirkende Bremsen
vorgeschrieben.
9. Drehzahlverstellung
Die Motordrehzahl und damit auch die Geschwindigkeit läßt
sich mit dem Fußpedal (34626) regulieren. Hiermit ist
der unterhalb des Schaltbrettes angeordnete Hebel (34619) verbunden,
der an einer Zahnraste feststellbar ist und dadurch eine feste
Einstellung der Motordrehzahl ermöglicht.
Auf richtige Einstellung des Pedals ist zu achten. Es muß
in Vollgasstellung auf der Nabe des Bremspedals aufliegen und
der am Motor befindliche Drehzahlverstellhebel an der Einstellschraube
anschlagen.
10. Fahrersitz
Der Muldensitz ist durch eine kräftige Blattfeder, die
sich auf einem Gummipolster abstützt, gefedert. Vor dem
Abnehmen ist der Sitz leicht anzuheben und für Arbeiten
in Rückwärtsfahrt in umgekehrter Richtung in den Sitzhalter
einzustecken.
11. Elektrische Anlage
Um stets eine einwandfreie Funktion der elektrischen Anlage
zu gewährleisten, ist es notwendig, sie regelmäßig
zu überprüfen. Hierzu dienen folgende Hinweise:
a) Batterie
Die Batterie ist stets sauber zu halten und
die Vergußmasse vor Öl, Kraftstoff und Säure
zu schützen. Alle Metallteile, wie Klemmen und dergleichen,
müssen gut eingefettet werden. Das Nachladen der Batterie
hat rechtzeitig zu erfolgen. Der Säurespiegel ist durch
Nachfüllen von destilliertem Wasser auf der richtigen Höhe,
nämlich 10-13 mm über Plattenoberkante, zu halten.
Säure soll nur dann nachgefüllt werden, wenn die ursprüngliche
Füllung ausgelaufen oder verschüttet worden ist. Bei
vollgeladener Batterie beträgt das spezifische Gewicht
der Säure 1,28, bei vollständig entladener Batterie
etwa 1,14.
Entladene Batterien sind sofort bei einer Ladestation
in Ordnung bringen zu lassen. Bei abgestellten Schleppern muß
die Batterie spätestens alle 4 Wochen nachgeladen werden.
Die Lichtmaschine lädt während des
Motorlaufes die Batterie. Die Aufladung wird durch die Kontrollampe
am Schaltbrett überwacht. Bei eingestecktem Schaltschlüssel
und laufendem Motor darf die Kontrollampe nicht leuchten. Leuchtet
sie dagegen auf, so lädt die Lichtmaschine nicht oder nur
ungenügend auf. In den meisten Fällen ist dieser Umstand
auf einen Fehler am Lichtmaschinenregler zurückzuführen.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß
bei ungenügender Ladung der Batterie die Spannung abfällt
und dabei der Anlasser nicht mehr durchzieht.
Bei der Pflege der Lichtmaschine ist darauf
zu achten, daß alle 600 Betriebsstunden Kollektor und
Bürsten kontrolliert bzw. gereinigt werden und die Leistung
bei einer Bosch-Dienststelle geprüft wird. Die Lager sind
hierbei mit Heißlagerfett zu schmieren.
Nach jeweils 600 Betriebsstunden muß der
Anlasser gereinigt und dessen Antriebslager mit Winteröl
geschmiert werden. Es ist zweckmäßig, für diese
Arbeiten eine Spezialwerkstatt in Anspruch zu nehmen.
Der am Schaltbrett befindliche Glühüberwacher
soll nach Einschalten der Glühkerze langsam aufglühen.
Tritt das nicht ein, so liegt ein Fehler in der Stromzufuhr
vor. Batterie, Kabel und Glühkerze sind dann nachzuprüfen.
Es ist keinesfalls zulässig, die Glühkerze nach dem
Anspringen des Motors eingeschaltet zu lassen, da hierbei in
den meisten Fällen die Glühkerze durchbrennt.
Die Ursache hierfür kann allerdings auch die Folge mangelhafter
Arbeitsweise der Einspritzdüse sein. Glüht der Überwacher
zu spät oder nur schwach auf, so ist die Batterie ungenügend
geladen, oder es liegt ein Kontaktfehler in der Stromversorgung
vor. Kurzschluß kennzeichnet sich durch seht schnelles
und helles Aufleuchten des Überwachers. Der Glühkerzenschalter
ist dann sofort loszulassen und die Ursache des Kurzschlusses
zu suchen.
Bei gewissenhafter Befolgung dieser Bedienungsanleitung sind
Betriebsstörungen nicht zu erwarten. Treten trotzdem Störungen
auf, so ist der Grund zu suchen und planloses Probieren zu vermeiden.
Die Störungstabelle diene dazu als Anhalt.
Ernste Störungen und Schäden sind nur durch sachkundige
Monteure beheben zu lassen.