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Teilnummer:
12601-12625
12701-12753
12801-12853
12806-12860
12806-12865
12901-12903
13001-13012
13101-13113
13301-13313
13601-13606
13701-13715
13706-13728
13901-13916
13921-13923
14001-14002
14102-14104
14202-14203
14302-14303
14603-14619
14701-14718
14801-14803
14906-14915
15401-15423
15451-15466
15601-15608
15701-15724
15729-15739
15742-16243
15780-16112
15801-15827
15901-15905
16001-16014
16421-16438
16501-16503
16601-16621
Abbildungen:
Abb.1
Abb.2
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Maßnahmen bei Frost
Ist der Motor bei längerem Stillstand oder bei kühler Witterung
schwer anzudrehen, so ist empfehlenswert, zuerst mit dem Vorpumphebel
(15 461) etwa 10 Hübe Gasöl in den Zylinder einzuspritzen
(Abstellhebel in Stellung B") und hierauf den Motor solange
leer durchdrehen, bis der Motor gut gängig ist. (Hierbei Abstellhebel
in Anlaßstellung Ä".) Ist der Motor leicht gängig
geworden, so kann das Andrehen in normaler Weise erfolgen.
Bei Frostgefahr sind noch folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Nach Arbeitsschluß stets Kühlwasser ablassen, wenn
nicht gegen die Gefahr des Einfrierens Frostschutzmittel (Glysantin,
Dixol usw.) zugesetzt sind. (Zur vermeidung von Kalkablagerungen im
Kühlsystem dasselbe Wasser zum Einfüllen wieder verwenden.)
2. Nach Arbeitsschluß mit der Vorpumphebel der Einspritzpumpe
etwa 10 Hübe Gasöl in den Zylinder pumpen, den Motor aber
nicht durchdrehen.
3. Während der kalten Jahreszeit nur dünnflüssiges,
ausgesprochenes Winteröl verwenden! (Siehe Seite 19.)
1. Stets darauf achten, daß der Motor vom Kühlwasser
durchflossen wird; deshalb nach Abschrauben der Kühlerverschlußschraube
(12 603) beobachten, ob eine Strömung des Wassers vorhanden ist.
2. Kühlwassertemperatur soll 70-85 º C betragen, d.h. das
Kühlwasserabflußrohr (12 610) auf der Auspuffseite (linke
Seite des Zylinderkopfes) muß heiß sein.
Im Winter ist daher der Kühler soweit abzudecken, daß diese
Temperatur erreicht wird. Keinesfalls darf das Kühlwasserabflußrohr
mit der Hand berührt werden können. Andererseits darf der
Kühler nicht kochen.
3. Der Auspuff soll nicht qualmen, sondern unsichtbar sein. Sonst ist
der Motor überbelastet oder er hat eine Störung (siehe Störungstabelle).
4. Mehrmals täglich diejenigen Teile schmieren, welche im Schmierplan
besonders vorgeschrieben sind. Die Teile des Mähwerks - besonders
das Mähmesser - sind nur bei Betrieb gründlich zu schmieren.
5. Bei Schleppern mit elektrischer Lichtanlage ist zu beachten, daß
bei stillstehendem Fahrzeug nur das Standlicht eingeschaltet ist, um
zu starkes Entladen der Batterie zu verhüten.
Vorschriften für die Fahrt
1. Volle Drehzahl des Motors einstellen.
2. Kupplungsfußhebel (13 004) nach vorn treten, um Kupplung auszurücken
und festhalten.
3. Den gewünschten Gang schalten. Die Gangstellung ist auf dem
Rahmen (11 602) der Getriebeschaltung verzeichnet.
4. Kupplung langsam einrücken durch allmähliches Nachlassen
des Kupplungsfußhebels; der Schlepper setzt sich nun langsam in
Bewegung. Je langsamer die Kupplung eingerückt wird, um so besser
ist die für das Triebwerk. Nach dem Einrücken ist der Fuß
vom Kupplungsfußhebel sofort wegzunehmen.
5. Vom Vorwärts- in den Rückwärtsgang oder umgekehrt
darf nur bei stillstehendem Fahrzeug geschaltet werden.
6. Bei Talfahrten im 2. Gang fahren und kleinste Motordrehzahl einstellen.
Handbremse benutzen. Bei Bergfahrten vor Beginn auf den erforderlichen
kleineren Gang umschalten. Im Gefälle und auf Steigungen niemals
auskuppeln und schalten!
7. Mahlen" der Reifen vermeiden!
Beim Mahlen" greifen die Reifen nicht, sondern die Räder
drehen sich auf die Stelle. Dabei werden die Reifen durch die Unebenheiten
der Fahrbahn abgeschliffen und zerrissen; deshalb ist zu beachten:
(Seite 22)
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